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Kandidatensuche für den Gemeinderat Schuld

Kandidatensuche für den Gemeinderat Schuld bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 in der Ortsgemeinde Schuld.

Für die Wahl zum Gemeinderat wurde bis heute
22.04.2024 18:00 Uhr kein Wahlvorschlag von
Parteien oder Wählergruppen abgegeben.
Durch diesen Umstand wird wieder eine
Mehrheitswahl in der OG-Schuld stattfinden.
Dies bedeutet, jeder Wähler bekommt einen leeren
Wahlschein, auf dem die Namen der Bewerber
einzutragen sind.


Hierfür würde ich gerne eine Vorschlagsliste mit
Bewerberinnen und Bewerber aus der Gemeinde
aufstellen, die ernsthaft an einer Mitarbeit im
Gemeinderat interessiert sind.


Deshalb lade ich alle interessierten für Sonntag
den 28. April 2024 um 14:00-15:00 Uhr ins
Pfarrheim ein. Ein persönliches Erscheinen wäre
wünschenswert.


Nachmeldungen von Bewerberinnen und
Bewerbern die Verhindert sind, bitte ich bis zum
Sonntag 12.05.2024 bei Helmut Lussi
Mobil: 0160 1595816 oder Mail an
helmut-lussi@t-online einzureichen.


Mit freundlichen Grüßen
Helmut Lussi
Ortsbürgermeister

Brücken bauen in Schuld

Die Flut im Ahrtal hinterließ in unserem Heimatort Schuld ein Trümmerfeld. Dabei wurde auch die Brücke des Ortsteiles „Im Domhof“ so stark beschädigt, dass eine Nutzung unmöglich war. Der „Domhof“ wurde zu einem Großteil vom Rest des Ortes abgeschnitten. Die Bewohner der Brücken- und Römerstraße sowie des Römerweges konnten vorerst nur über Waldwege, die jedoch ebenfalls stark beschädigt waren, ihren Ortsteil verlassen oder versorgt werden.

Schon nach wenigen Tagen konnte der ortsansässige Baustoffhändler seine Kontakte nutzen, und durch einen befreundeten Gerüstbauer aus Koblenz Hilfe nach Schuld bringen. Dieser lieferte und baute mit seinem Team nicht nur schnell, unbürokratisch und kostenlos eine Behelfsbrücke für Fußgänger auf, auch die dazugehörige Prüfstatik wurde durch die Firma übernommen. Der Unternehmer möchte namentlich nicht erwähnt werden, er handelte nach seinem Motto „Tu etwas Gutes und rede nicht darüber“! Das zusätzliche Installieren einer Lichterkette durch direkte Anwohner machte die Brücke auch in der Dunkelheit gefahrlos nutzbar.

Nun, im Februar 2024, wurde die zum Neubau der „Domhofsbrücke“ benötigte Behelfsbrücke fertiggestellt. Diese ist nun, direkt neben der alten und zerstörten Steinbrücke, für Fußgänger und Radfahrer freigegeben. Das für über zweieinhalb Jahre kostenlos zur Verfügung gestellte Gerüst wurde durch die Firma zurückgebaut.

Lieber Christian, dir und deinem gesamten Team von Herzen „DANKE“ für eure selbstlose Unterstützung!

Text: Sarah Lückenbach, Schuld

Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfkern“

Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfkern“
Der Vorschlag für einen möglichen Bebauungsplan „Dorfkern“ liegt derzeit in der Verbandsgemeinde aus. In der Zeit vom *Montag, 19.02.2024 – Freitag, 15.03.2024* besteht für alle Bürgerinnen und Bürger aus Schuld die Möglichkeit, ihre Anregungen, Ideen und/oder Kritik zu dem vorliegenden Entwurf einzubringen und ihre Stellungnahme abzugeben.
Dies ist auf mehreren Wegen während der Auslegungszeit möglich:
– schriftlich (per Post an die untenstehende Adresse)
– per E-Mail (ausschließlich an Bauleitplanung@adenau.de)
oder
– zur Niederschrift bei einem Termin in der Verbandsgemeinde. Dies ist möglich während während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen – Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer  02691/305-206 ist erwünscht.
Darüber hinaus sind die Planunterlagen einsehbar im o.a. Zeitraum auf der Seite https://www.adenau.de/aktuelles/baurecht-auslegungsverfahren/schuld-bebauungsplan-dorfkern/
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten.
Bitte nehmt/nehmen Sie diese Möglichkeit der Beteiligung wahr, um bei der (zukünftigen) Gestaltung des Ortes mitzuwirken – unabhängig davon, ob ihr/Sie in dem Bereich des Ortes wohnt oder nicht.