Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfkern“

Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfkern“
Der Vorschlag für einen möglichen Bebauungsplan „Dorfkern“ liegt derzeit in der Verbandsgemeinde aus. In der Zeit vom *Montag, 19.02.2024 – Freitag, 15.03.2024* besteht für alle Bürgerinnen und Bürger aus Schuld die Möglichkeit, ihre Anregungen, Ideen und/oder Kritik zu dem vorliegenden Entwurf einzubringen und ihre Stellungnahme abzugeben.
Dies ist auf mehreren Wegen während der Auslegungszeit möglich:
– schriftlich (per Post an die untenstehende Adresse)
– per E-Mail (ausschließlich an Bauleitplanung@adenau.de)
oder
– zur Niederschrift bei einem Termin in der Verbandsgemeinde. Dies ist möglich während während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen – Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer  02691/305-206 ist erwünscht.
Darüber hinaus sind die Planunterlagen einsehbar im o.a. Zeitraum auf der Seite https://www.adenau.de/aktuelles/baurecht-auslegungsverfahren/schuld-bebauungsplan-dorfkern/
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten.
Bitte nehmt/nehmen Sie diese Möglichkeit der Beteiligung wahr, um bei der (zukünftigen) Gestaltung des Ortes mitzuwirken – unabhängig davon, ob ihr/Sie in dem Bereich des Ortes wohnt oder nicht.