++ Ausgesetzte Abfallgebühren: Irrtümliche Abbuchungen melden ++

👉 Wie angekündigt zieht der AWB die zum 1. September regulär fälligen Abfallgebühren in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten nicht ein, um die von der Flutkatastrophe Betroffenen finanziell zu entlasten.
⚠ Sollten in Einzelfällen die Gebühren dennoch abgebucht werden, werden die Betroffenen gebeten, den AWB über die irrtümliche Abbuchung zu informieren.
👉 Dazu reicht eine E-Mail an info@awb-ahrweiler.de oder ein Anruf unter 02641/975-532. Der Betrag wird dann zurückerstattet.