L 73 – Instandsetzung der Stützwand bei Schuld
Für die Durchführung der Baumaßnahme wird im Bereich der Baustelle eine einstreifige Verkehrsführung mit Ampelregelung erforderlich.
An den talseitigen Stützwänden waren im Rahmen der routinemäßigen Prüfungen diverse Schäden festgestellt worden, die eine Instandsetzung erforderlich machen. Das Mauerwerk weist an mehreren Stellen fehlendes Fugenmaterial auf, was ersetzt werden muss. In einzelnen Teilbereichen sollen Entwässerungsbohrungen angebracht werden, um sich aufstauenden Hangwasser entgegen zu wirken.
Den Auftrag für die Bauarbeiten erhielt die Firma BIS Engineering GmbH aus Wittlich. Die Bauzeit soll voraussichtlich 2 Monate betragen.
Die Kosten für die Maßnahme betragen 93.000,00 Euro und werden vom Land Rheinland-Pfalz getragen.
Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbeeinträchtigungen.