Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Schuld findet man bereits 975. Die Urkunde gibt eine ziemlich genaue Beschreibung des Bereiches des Pfarrbezirks „RIFERESCHEIT“. Nach dieser Beschreibung verlief die Pfarrgrenze über Rodder, den Limbach hinunter zur Ahr. Dann die Ahr entlang über den Laufenbacherhof bis zur „terminatio scolte“. „Terminatio“ hat die Bedeutung von Grenze oder Grenzbeschreibung; frei gedeutet: bis zum Bannbereich Schuld. Man kann also davon ausgehen, daß der Ort Schuld um 975 einen eigenen Gebietsbereich oder Bannbereich hatte. Der Bannbereich war meist identisch mit Pfarrbezirk.
Eine andere urkundliche Überlieferung ist für die Geschichte Schulds von großer Bedeutung: Im „WEISTUM „(Rechtsspruch) eines Hochgedinges oder Hochgerichtes in Schuld aus dem Jahre 1368 ist von den „VIER HUNDSCHAFTEN von SCHOLT“ die Rede. Eine Hundschaft oder Hundertschaft war ein größerer germanischer Wanderhaufen des gleichen Stammes, der in einem Landschaftsbezirk ansässig geworden war. Ihre Mitglieder bildeten im Krieg einen geschlossenen Kampfverband. Ähnliche Hundschaften bildeten auch die Franken. Schuld wird also hier im Weistum als Verwaltungsamt und Gerichtssitz eines fränkischen Grafschaftsbezirks ausgewiesen.
Namendeutung:
Der heutige Name SCHULD kommt vermutlich aus dem keltischen „SCOLTA“. In „scolta“ stecken zwei keltische Wörter, nämlich
scolt = krumm und aha = fließendes Gewässer (die Ahr aus der Vogelperspektive). Demnach würde SCOLTA also „ krumm fließendes Gewässer“ bedeuten. (wofür der Schuld wie ein Ω (Omega) umschließende Ahrbogen ein mehr als deutlicher Beweis ist)
Im 13. Jahrhundert wird aus scolta dann „scolte“ oder „scoulte“; durch Lautwandel oder Lautverschiebung ist dann über „Scholt“ , „Schult“ und „Schuldt“ der heutige Ortsname Schuld entstanden. Diese Deutung scheint auch aufgrund der frühen und langen Regentschaft der Kelten gegenüber römischen Varianten wahrscheinlicher.
Übersicht über die Herrschaften
Der Ort Schuld war seit seiner Ansiedelung
7oo Jahre unter Keltenherrschaft
3oo Jahre unter Germanenherrschaft
4oo Jahre unter Römerherrschaft
Beweis für die römische Herrschaft ist der Villenfund „Im Weiler“ (röm. „villare“ = zum Gutshof gehörend).
Im 13. Jahrhundert hatte Schuld drei Grundherren:
- 1. der Kölner Erzbischof
obschon er Landesherr war, mußte er seine Rechte mit den beiden anderer Herren teilen. Diese sind Grundherren eigener Gerichtsbarkeit. - 2. das Kölner Domstift oder Domkapitel
Thumhof – Domhof – Domauel - 3. Ritter Rollman aus Sinzig – später die Johanniter von Adenau
der Rechtsnachfolger des Ritters Rollman verkauft 1387 dem Meister des Johanniter-Ordens sowie den „rudern des Johanniterhauses in Adenau seinen Anteil an Schuld für 715 Goldgulden.
Jeder dieser drei Herren war in Schuld durch einen eigenen Schultheissen (Vogt) vertreten, der bei den regelmäßig stattfindenden Hofgerichten die Rechte seines Herrn wahrte.